FAQ

Bild Mädchen vor Schultafel mit Aufschrift FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Jobcoaching

Wer ist das BÜRO BAHR überhaupt, was bringt mir die Jobcoaching-Maßnahme und wie kann ich diese beim örtlichen Jobcenter beantragen?
Wir liefern Ihnen mit den FAQ einen Überblick über die am häufigsten Fragen zum Jobcoaching.

Das Jobcoaching unserer Bildungseinrichtung ist als Angebot bei der örtlichen Agentur wie auch dem Jobcenter im Rahmen einer Aktivierungsmaßnahme hinterlegt. Sofern Sie als arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet sind, werden Sie automatisch aufgefordert (dies erfolgt i.d.R. alle 2 Jahre), an einer solchen Maßnahme teilzunehmen. Natürlich können Sie auch unabhängig jeder Frist direkt zu einer Vermittlerin/einem Vermittler gehen und einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Als Kunde der Agentur oder des Jobcenters stehen Ihnen im Normalfall drei Alternativmaßnahmen zu. Voraussetzung für die Ausgabe eines solchen Gutscheines ist der ALG1- oder ALG2-Bezug (Hartz IV).

Nach dem Erhalt des Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vereinbaren Sie zunächst mit dem BÜRO BAHR telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Kennenlerngespräch. Haben Sie den AVGS bereits erhalten, bringen Sie diesen zusammen mit dem Formular „Trägerdaten“ ausgefüllt zum vereinbarten Termin mit. Darüber hinaus händigt Ihnen die Agentur bzw. das Jobcenter auch ein Formular zur Fahrtkostenrückerstattung aus. Dieses können Sie ebenfalls bereits ausgefüllt zum Termin mit dem Jobcoach mitbringen. Wichtig: Die erhaltenen Formulare sollte bereits all Ihre Angaben erhalten, auch wenn Sie z. B. die Fahrtkostenrückerstattung nicht in Anspruch nehmen möchten.

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig (mind. 2 Werktage vorher) telefonisch oder per E-Mail ab bzw. bitten um eine Verschiebung. Sollte der Beratungstermin kurzfristig am selben Tag oder einen Tag vorher abgesagt werden, gilt der Termin zwar als entschuldigt, kann aber vom BÜRO BAHR abgerechnet werden. Ihnen geht in Konsequenz ein Beratungstermin verloren. Nehmen Sie drei Termine hintereinander nicht wahr, muss dies der Agentur bzw. dem Jobcenter gemeldet werden. Auf die Folgen kann nur die Ihnen bestimmte Vermittlungsfachkraft der Agentur bzw. des Jobcenters Einfluss nehmen. Das BÜRO BAHR hält lediglich Rücksprache mit den Vermittlungsfachkräften und kann Empfehlungen aussprechen, z. B. ob eine Weiterführung der Maßnahme weiterhin zielführend sei.

Sollte die Antwort auf Ihre Frage nicht dabei sein, dann schreiben Sie uns.